Internationale Pferde- und Kinderhilfe

Kosten und Aufwand sparen

Keine automatische Spendenquittung.

Viele unserer Spenderinnen und Spender benötigen keine Spendenbescheinigung. Deshalb versenden wir diese nicht mehr automatisch an alle – und sparen damit jedes Jahr erhebliche Kosten für Druck, Papier, Porto und Verwaltung.

Dieses Geld kommt stattdessen unseren Hilfsprojekten zugute. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch jederzeit eine Spendenbescheinigung.

LIEGT IHRE EINZELSPENDE BEI MAXIMAL 300 EURO?

Dann benötigen Sie keine separate Spendenbescheinigung von uns.

Für Einzelspenden bis einschließlich 300 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt der vereinfachte Zuwendungsnachweis zusammen mit Ihrem Zahlungsbeleg – zum Beispiel einem Kontoauszug oder einer Buchungsbestätigung.

Wichtig! Die 300-Euro-Grenze gilt für jede einzelne Spende, nicht für die Summe Ihrer Spenden innerhalb eines Jahres.

Den vereinfachten Nachweis von Equiwent können Sie hier herunterladen und zusammen mit Ihrem Zahlungsbeleg für Ihre Steuerunterlagen aufbewahren.

Anforderung von
Spendenquittungen per E-Mail

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser derzeitiges Online-Formular zur Beantragung von Spendenquittungen vorübergehend außer Betrieb ist. Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Bitte senden Sie für die Anforderung Ihrer Spendenquittung eine E-Mail an: spendenquittung@equiwent.org. Um unsere Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten, bitten wir Sie, so viele Angaben wie möglich zu Ihrer Spende zu machen. Die folgenden Informationen sind dabei besonders hilfreich:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Konto, von denen die Spende getätigt wurde
  • Daten, an denen Sie gespendet haben

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass seit dem 01.01.2020 ein Freibetrag von 300,- Euro für jede Einzelspende gilt. Dies betrifft nicht die Gesamtsumme der im Jahr geleisteten Spenden.

Den Nachweis können Sie hier downloaden, bitte geben Sie Ihre Adresse auf dem Nachweis in das dafür vorgesehene Feld ein und legen Sie dem Finanzamt Ihre Belege bei – zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung.

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